ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma around GmbH und ihren Vertrags-partnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen der Firma around GmbH zum Gegen- stand haben.
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.
§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Angebote der Firma around GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch die Firma around GmbH bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.
Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Die Firma around GmbH kann dieses Angebot bis zu 10 Tage vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.
§ 3 MIETZEIT
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus den Lagern der around GmbH (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in den Lagern der around GmbH (Mietende); auch wenn der Transport durch uns erfolgt, ist der Abgang aus den Lagern bzw. die Wiederanlieferung an den Lagern für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt / von around GmbH angeliefert und zurückgegeben / von der around GmbH abgeholt werden (auch angebrochene Tage).
§ 4 MIETPREIS
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragabschluss gültigen Preisliste.
§ 5 ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist die Firma around- GmbH berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen.
§ 6 STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 20 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird, 50 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreiben bei der Firma around- GmbH maßgeblich. Die vor- stehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen i. S. v. § 5 vereinbart worden sind, sofern der Mieter nicht nachweist, dass der Firma around- GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich geringer als der entsprechende auf die Vergütung entfallende Abstandsbetrag ist.
§ 7 ZAHLUNG
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn fällig. Die around GmbH ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Vergütung und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sind während des Verzuges mit 4 % p. a. über dem Diskontsatz der Bundesbank zu verzinsen.
§ 8 GEBRAUCHSÜBERLASSUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Die Firma around GmbH verpflichtet sich, die Mietsache in den Lagern der around GmbH in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur während unseren Geschäftszeiten erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen der Firma around GmbH unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und / oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt / mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung diese Mangels als genehmigt / mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche der Firma around- GmbH nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen.
Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist die around- GmbH nach eigener Wahl zum Austausch / zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist die Firma around- GmbH zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften/fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzung des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.
Werden Geräte, hinsichtlich derer die Firma around GmbH die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Vermieter dennoch ohne Fachpersonal von der Firma around GmbH angemietet, haftet die Firma around GmbH für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich sind.
Im übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschulden unabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB).
Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwaig erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch die Firma around GmbH erfolgt, hat der Mieter der Firma around GmbH vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorhergesehenen Einsatzes der Mietgegenstände wird keine Gewähr übernommen.
§ 9 SCHUTZRECHTE
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV- Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
§ 10 SCHADENSERSATZ
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatz-ansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln der Firma around GmbH beruht und Schadenseratzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von der Firma around GmbH ausgeschlossen ist gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Firma around GmbH.
§ 11 VERPFLICHTUNG ZUM HAFTUNGSAUSSCHLUSS ZUGUNSTEN DER FIRMA AROUND GMBH
Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen seinerseits in Verträge mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten der Firma around GmbH zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten der Firma around GmbH, ohne zumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er die Firma around GmbH von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit die Firma around GmbH Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.
§ 12 PFLICHTEN DES MIETERS WÄHREND DER MIETZEIT
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Die Firma around- GmbH ist zur Instandsetzung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal gemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung der geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure (VDE), sowie der BGV C1 zu sorgen.
Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Strom-unterbrechungen oder –Schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Verbrauchte und defekte Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, sind dem Vermieter zur Kontrolle zurückzugeben.
Für verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.
§ 13 VERSICHERUNG
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern (Neuwert oder Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Gerätes). Der Abschluss der Versicherung ist der Firma around GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt die Firma around- GmbH die Versicherung gegen Berechnung der Kosten, in der Regel 5% vom Mietwert.
§ 14 RECHTE DRITTER
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er verpflichtet den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§ 15 KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Unbeschadet der in § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von der Firma around- GmbH zusätzliche Leistungen zu erbringen sind.
Die Firma around GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichverfahren eröffnet ist.
Der Verstoß gegen die Bestimmungen in § 11 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt die Firma around GmbH zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
Sofern die Parteien Ratenzahlung des Mieters vereinbart haben, kann die Firma around GmbH den gesamten Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Zahlungstermine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung im Verzug ist, oder wenn der Mieter bei Vereinbarung regelmäßiger Raten-zahlungen in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Zahlungstermine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Höhe von zwei Zahlungsraten erreicht.
§ 16 RÜCKGABE DER MIETGEGENSTÄNDE
Die Rückgabe findet in den Lagern der Firma around GmbH statt und kann nur während der Geschäftszeiten oder nach Vereinbarung erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Die Firma around GmbH behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die lückenlose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
Der vereinbarte Mietzins ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter die Firma around- GmbH hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Der Firma around GmbH bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der ursprünglich vereinbarten Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit wird.
§ 17 LANGFRISTIG VERMIETETE GEGENSTÄNDE
Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt (langfristig vermietete Gegenstände), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instanzsetzung der Mietgegenstände verpflichtet.
Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Die Firma around- GmbH erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.
Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 1 und Absatz 2 geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist die Firma around GmbH ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.
Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, in welchem durch nachträgliche vereinbarte Verlängerung die gesamte (vom ursprünglichen Mietbeginn an gerechnete) Mietzeit mehr als 2 Monate beträgt oder in welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als 2 Monate in Besitz hat.
§ 18 VERBRAUCHSMATERIAL, HANDELSWARE
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Firma around GmbH. Im übrigen gelten diese AGB entsprechend.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 19 SCHRIFTFORM
Sofern nach diesen Bedingungen Schriftform vereinbart worden ist, wird diese auch durch Übermittlung durch Fernkopie (Telefax) gewahrt.
§ 20 SCHLUSSBESTIMMUNG
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma around GmbH und dem Mieter gilt das Recht der BRD. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Gerichtsstand ist Mannheim.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
§ 21 GESCHÄFTSZEITEN
Montag-Freitag 9.00-17.00 Uhr
Samstag nach Absprache